Interessante Details, die mir gar nicht so aufgefallen waren, aber die Maus hat völlig recht:
Der 2+4-Vertrag wurde am 12.9.1990 unterzeichnet. Er schreibt u.a. vor, die Urschrift des Vertrages sei bei der Bundesrepublik Deutschland zu hinterlegen, die Ratifizierungsurkunden dagegen bei der Regierung des „vereinten Deutschlands“. Keine 2 Wochen zuvor erst hatten sich die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf den Beitritt der DDR zur BRD geeinigt. (Von wem waren sie eigentlich mit welcher Entscheidungsbefugnis dazu bevollmächtigt worden?)
Solange nicht die letzte aller im Vertrag geforderten Ratifizierungsurkunden hinterlegt war, war der 2+4-Vertrag jedenfalls gar nicht in Kraft, nicht rechtswirksam, galt nicht – konnte es auch kein (angeblich) souveränes, vereintes Deutschland geben. Er trat erst am 15.03.1991 in Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt waren die „ersten gemeinsamen“ Bundestagswahlen im Dezember 1990 schon Geschichte, die DDR war aufgelöst, die Deutschen hatten sich laut Meister Isensee per Stimmabgabe zum Grundgesetz bekannt…
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