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Monthly Archives: Oktober 2013

PRAVDA TV - Live The Rebellion

wiedervereinigung-einheit-luege-deutschland

19.01.2004: Wie die Regierung Kohl aus Eigennutz die Enteignungen in Ostdeutschland legitimierte und die Verfassung verbog.

Am Anfang der glücklichen Wiedervereinigung stand ein Verfassungsbruch, die zweite Enteignung der Opfer sowjetischer Konfiskationen zwischen 1945 und 1949. Er wurde legitimiert von zwei Urteilen des höchsten deutschen Gerichts. Vorbereitet hatten ihn deutsche Spitzenbeamte, in Kauf genommen und befördert wurde er von ost- und westdeutschen Politikern, unter ihnen Lothar de Maizière, Wolfgang Schäuble, Klaus Kinkel, Hans- Dietrich Genscher und zuletzt (oder zuerst) von Helmut Kohl und seinen Helfern im Kanzleramt. Der Bundestag hat den Verfassungsbruch 1990 im Einigungs-vertrag sanktioniert.

In den kommenden Wochen und Monaten wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein erstaunliches historisches Geflecht von politischen und juristischen Irreführungen entwirren. Es geht um die entschädigungslose Enteignung von 13699 Betrieben und Gütern mit 3,3 Millionen Hektar agrarischen und industriellen Nutz-flächen, von Fabriken, Handwerksbetrieben, Guts- und Handelshäusern samt Inventar im Wert von circa 200 Milliarden…

Ursprünglichen Post anzeigen 2.208 weitere Wörter

Volksverräter

Bundestagswahl 2013 – Doch nur ein Massen-Geschäft
gefunden auf http://www.eisenblatt.net Publiziert am 02/10/2013 von ironleafs

Auf eine Anfrage mehrere besorgter Menschen an den Bundeswahlleiter und der Landeswahlleiter  der Bundesländer , kam doch eine sehr deutliche Antwort von Marita Betzler (Innenministerium BW):

 

Anfrage: 

Frank L., lat. nat. Person gem. § 1 BGB a. F. / Deutscher gem. Art. 116.1 GG, EStA-Nr. xxxxx

Sehr geehrter Herr Roderich Egeler,

sehr geehrter Herr Dieter Sarreither,

sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden hiermit von der Person Frank L., wahlberechtigter (§ 12 BWahlG) Deutscher gemäß Art. 116.1 GG, in Ihrer Funktion als Bundes-, Landes-, Kreiswahlleiter angeschrieben. Die Person Frank L. fordert, dass die Bundestagswahl gemäß BWahlG durchgeführt wird. Insbesondere wird die strikte Einhaltung der §§ 12, 15 BWahlG von dem Gesetzgeber und Person Frank L.  gefordert. Wie stellen Sie nach §§ 12, 15 BWahlG sicher, dass nur Deutsche gem. Art. 116.1 GG lt. BWahlG wählen und gewählt werden? Die Daten des Pass/Personalausweisregisters sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116.1 GG, demnach können die Meldedaten der Einwohnermeldeämter niemals den gesetzlichen Anspruch zum Nachweis des Besitzes! der deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116.1 GG erfüllen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits durch BVerfG 77, 137 Absatz 23 verbindlich festgestellt. Zitat: “1. Der Beschwerdeführer hat die /deutsche Staatsangehörigkeit/ weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte /keine/ /Einbürgerung/.Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch/bloße Aushändigung/ eines /deutschen Personalausweises/ oder /Reisepasses/ nicht.” Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html Dies wurde von der Stadt Aschaffenburg und München übernommen und somit bestätigt, siehe Anhang. Die Daten für die Wählerlisten werden, wie auch die Daten für Pass und Personalausweis, aus den Meldedaten heraus generiert. Diese Meldedaten beinhalten, wie durch BVerfG 77, 137 bewiesen, keinen Nachweis, sowie keinen Besitz des gesetzlich geforderten Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116.1 GG! Sie, in Ihrer Funktion als Bundes-, Landeswahlleiter, gelten alle ab sofort als juristisch über die Sachlage aufgeklärt und haben unbedingt sicherzustellen, dass die Bundestagswahl gesetzeskonform organisiert/überwacht und durchgeführt wird. Die Sicherstellung bezieht sich auf die vom Gesetzgeber vorgegeben §§ 16, 17, 18 BWO.

Mit souveränen, freiheitlichen und rechtstaatlichen Grüßen

Frank (a.d.F. L .) (deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913) lat. nat. Person gem. § 1 BGB a. F. / Deutscher gem. Art. 116.1 GG, EStA-Nr. xxxxxx

Hier die Antwort:

 

D I E    L A N D E S W A H L L E I T E R I N    D E S    L A N D E S

B A D E N  –  W Ü R T T E M B E R G

 
Postfach 10 34 65 • 70029 Stuttgart

E-Mail: landeswahlleiter@im.bwl.de

FAX: 0711/231-32 99 oder 32 98

Herrn 
Frank L.

 

Datum

25.09.2013
Durchwahl

0711 231-3215
Aktenzeichen

2-1054.-13/1(Bitte bei Antwort angeben)
 
Bundestagswahl 2013;

Wahlrecht und Wählbarkeit

Ihre E-Mail vom 20.09.2013

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für ihre E-Mail.

Da das Wahlrecht an die Innehabung einer Wohnung oder an einen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gebunden ist, ist damit eine Anknüpfung des Wahlrechts an das Melderecht erfolgt. Im Wahlrecht wird die im kommunalen Melderegister eingetragene Staatsangehörigkeit als Nachweis der Inhaberschaft angesehen und in das kommunale Wählerverzeichnis von Amts wegen übernommen. Da nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben können, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, kommt diesem eine bedeutsame Funktion für den Status eines Bürgers zu. Das Wählerverzeichnis wird mithin auf Grund einer Prüfung der materiellen Wahlrechtsvoraussetzungen erstellt. Die Prüfung der Wahlrechtsvoraussetzungen nach den § 12 i. V m.

§ 13 des Bundeswahlgesetzes erfolgt im Rahmen der Erstellung und Führung des Melderegisters, das ständig aktualisiert wird. Ergibt sich aus dem Verzeichnis, dass der Bürger das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher i. S. des Art. 116 Abs. 1 GG ist, sich seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, bilden die dortigen von Amts wegen erhobenen Daten und Eintragungen die Grundlage für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Nur so ist bei einem Massengeschäft mit über 60 Millionen Wahlberechtigten und dem engen zeitlichen Rahmen vor einer Wahl eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung durch die Wahlbehörden und Wahlorgane möglich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedrich

Marita Betzler

Innenministerium Baden-Württemberg

Willy-Brandt-Str. 41 70173 Stuttgart

Tel.: (0711) 231-3218 begin_of_the_skype_highlighting KOSTENLOS (0711) 231-3218 end_of_the_skype_highlighting

Fax: (0711) 231-3299

E-Mail: marita.betzler@im.bwl.de

http://kulturstudio.wordpress.com/2013/10/01/bundestagswahl-2013-doch-nur-ein-massen-geschaft/

 

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11.200 m/s ist die Geschwindigkeit, die man braucht, um die Erde zu verlassen. Eine gute Metapher für "über den Tellerrand". Oder für "eine von den über 8 Millarden subjektiven Sichtweisen".

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