Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass
EU-Ausländer in Deutschland auch dann ein Anrecht auf Hartz IV haben,
wenn sie sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.
Hans-Werner Sinn glaubt, dass eine neue Migrationswelle losbrechen wird
die die Politik mit einer Einschränkung der Freizügigkeit verhindern wird.
Die Idee vom Europa ohne Grenzen löst sich auf.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut in einem Berufungsverfahren
über den Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende („Hartz IV“) entschieden.
Das Gericht teilt mit:
Die Kläger, eine rumänische Familie mit einem Kind, wohnen seit 2009 in Gelsenkirchen
und lebten zunächst von dem Erlös aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und von
Kindergeld. Das beklagte Jobcenter lehnte den im November 2010 gestellten Antrag mit
der Begründung ab, Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus
dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, könnten keine Grundsicherungsleistungen erhalten.
Diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz…
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