Karlsruhe verkündet Urteil über EZB-Anleihekaufprogramm erst im April. Gründe für die lange Beratungsdauer sind offenbar höchst kontroverse Meinungen innerhalb des achtköpfigen Zweiten Senats.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird voraussichtlich erst im April sein Urteil darüber verkünden, ob das EZB-Anleihekaufprogramm verfassungswidrig ist. Das hat die „Frankfurter Rundschau“ (FR) aus Justizkreisen und dem Umfeld der Kläger erfahren.
Gründe für die lange Beratungsdauer sind offenbar höchst kontroverse Meinungen innerhalb des achtköpfigen Zweiten Senats, wie die „FR“ in ihrer Montagausgabe berichtet. „Das Verfahren ist sehr komplex“, heißt es dazu in der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts.
Gegen den Euro-Rettungsschirm ESM hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, mehrere eurokritische Professoren, die Linkspartei, eine Bürgerinitiative und zahlreiche Einzelpersonen unabhängig voneinander Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Nach der Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen europäischer Krisenländer aufzukaufen, erweiterte ein Teil der Kläger ihre Beschwerden in Karlsruhe. Ein Anleihekauf laufe auf eine Finanzierung maroder Staatshaushalte durch die EZB hinaus, argumentierten…
Ursprünglichen Post anzeigen 48 weitere Wörter