(1)
Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person
zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.”
2)
Der Eid kann ohne die Worte “so wahr mir Gott helfe” geleistet werden.
(3)
Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung
enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.
Anmerkung :
Wenn wir uns das Deutsche Richtergesetz § 38 mal anschauen, kann man dort deutlich
lesen das in einer öffentlichen Sitzung, der Eid vom Richter zu leisten ist.
Der Richter hat dies mit den oben genannten Worten zu tun, ansonsten ist die
Verhandlung nicht eröffnet worden. Kann sich jemand von euch daran erinnern,
das jemals eine Gerichtsverhandlung…
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