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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
OwiG abgeschlagen
Aktenzeichen: XXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie Sich mit Ihrem Schreiben vom 05.09.2012 strafbar machen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat. Die BRD ist lediglich eine Verwaltungszone auf einem Teile Deutschlands, mit der Grundlage des Besatzungsinstrumentes „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, welches in sich zeitlich begrenzt ist. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil BVerfGEZ, 266-277.
Mit dem Gesetz über die Bereinigung vom Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2.BMJBBG) vom 28.01.2011 MEZ , gibt es für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mehr.
Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24.05.1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13.12.2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.
Mir eine Geldbuße abzuverlangen ist Unrecht, Willkür und stellt…
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