Wissenschaft3000 ~ science3000
Alle Verwaltungsakte sind nichtig
Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat an Behörden verliehen. Nur dann dürfen sich Stadtverwaltungen, Behörden und Institutionen, wie z.Bsp. Krankenkassen etc. als Körperschaften des öffentlichen Rechts titulieren.
Nur bei Vorliegen dieser Urkunde zur Verleihung von staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechten dürfen hoheitliche Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.
Da es hier keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt, was wiederum Amtsmißbrauch des Ausstellers wäre.
Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt, um einen Verwaltungsakt auslösen zu können, eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Somit begeht jeder BRD-„Beamte“ Amtsanmaßung!
Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 ).“
Gesetze, die die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1…
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