Ich hatte kürzlich eine Strafverteidigung, ein junger Mann (Deutscher im Sinne des
Wortes und der Herkunft ) wollte seine Freundin auf dem Bahnhof vor den Übergrifen
eines Mannes schützen, er ging zur Sache.
Das ganze Geschehen wurde von einer Kamera festgehalten, das „Opfer“, ein stadtbekannter
Provozierer (Nichtdeutscher im Sinne des Wortes und der Herkunft, also Ausweisdeutscher ),
besorgte sich nach der körperlichen Attacke durch meinen Mandanten erst einmal von einem
wartenden Reisenden eine Zigarette, es ging ihm soweit gut, ein paar Blessuren störten
nicht weiter.
Mein Mandant wurde einige Zeit später in U-Haft genommen, Tatvorwurf der gefährlichen
Körperverletzung, dies trotz festem Wohnsitz, familiärer Bindung, Arbeitsplatz,
keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr etc…
Warum schreibe ich das ?
Heute war in den Medien zu lesen, daß in Lübeck ein junger Mann (Asylbewerber aus dem
Senegal) aus dem Polizeigewahrsam floh, während die Polizei am Computer nach Daten von
ihm sah, derjunge Mann war weder…
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