Neue Einschüchterungsmasche des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.
Nach dem die Nachfolgeorganisation der GEZ-Krake schon mit Wohnungszwangsöffnungen
und Erzwingungshaft drohte, ja selbst vor der Pfändung der Mietkaution und Rente
keinen Halt machen will, droht jetzt der Festsetzungsbescheid.
Davon sollte man sich aber nicht einschüchtern lassen.
In den Festsetzungsbescheiden steht Folgendes :
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Ob die ARD-ZDF Zwangsgebühreneintreiber bei dieser Einschüchterungsmethode
tatsächlich das Recht auf ihrer Seite haben, bleibt fraglich. Was also tun,
wenn einem ein solches Drohschreiben ins Haus flattert ?
Michael Nickles von nickles.de hat einen solchen Festsetzungsbescheid erhalten.
Hier sein Bericht :
Abseits vom Dauerbrenner „Datumbeschiss“ probiert es der ARD/ZDF „Service“ seit
September 2014 mit einer ganz neuen Masche: dem sogenannten „Festsetzungsbescheid“.
Der sieht so aus :
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Den kompletten Artikel findet Ihr hier :
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