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Die Begründung der Hamburger SPD, Gerichtsverhandlungen auch auf Englisch abzuhalten, mutet seltsam an
Foto: Andreas Laible

Matthias Iken beleuchtet in seiner Kolumne jeden Montag Hamburg und die Welt
Internationale Großkanzleien in Deutschland dürfen den Schampus schon einmal kalt stellen. Vermutlich ist auch das Glückwunschschreiben an Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) längst vorbereitet. Bald wird – die Zustimmung des Bundestags gilt als wahrscheinlich – vor deutschen Gerichten auch Englisch gesprochen. Die Hamburger SPD macht’s möglich.

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Zunächst geht es darum, bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten. Sie sollen auf Englisch verhandeln und Beschlüsse, Protokolle sowie Urteile in dieser Sprache verfassen – damit entstünden erstmals durchgängig fremdsprachige Gerichtsakten. Und ein Grundsatz fällt, der seit 1877 im Gerichtsverfassungsgesetz niedergeschrieben war: „Die Gerichtssprache ist Deutsch.“

Die Begründung der Hamburger, die den Antrag zusammen mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verzapft haben, mutet seltsam an: Der Gerichtsstandort Deutschland leide darunter, dass immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache vorgeschrieben ist, heißt es dort. Schon die Denkweise, auch Gerichte müssten dringend in eine neuerliche Standortdebatte hineingezogen werden, mag befremden. Absurd aber ist, wie man aus einer Selbstverständlichkeit, nämlich Gerichtsverfahren in der Amtssprache, einen Nachteil konstruieren kann. Man stelle sich vor, in Zukunft ergehe ein Urteil „im Namen des deutschen Volkes“ – nur das deutsche Volk versteht das Urteil nicht mehr. In wessen Namen wird es dann gesprochen?

Wie geht es in einem Land zu, in dem vor Gerichten am Ende Native Speaker gegenüber Muttersprachlern privilegiert werden und eine wirksame Kontrolle durch die Öffentlichkeit erschwert wird? Zwar meint der Bundesrat, laut Umfragen seien zwei Drittel der Bevölkerung des Englischen „einigermaßen gut“ mächtig. Richter und andere Verfahrensbeteiligte müssten also weiterhin mit einer Kontrolle durch Zuschauer rechnen, wenn Englisch gesprochen werde.

Ob die Politik das im Ernst glaubt? Man muss vermutlich schon zufrieden sein, wenn zwei Drittel ein Verfahren auf Deutsch ohne Verständnisprobleme verfolgen könnten. Wer profitiert eigentlich? Muttersprachler jedenfalls nicht. Die deutsche Sprache würde noch weiter auf das Niveau einer entbehrlichen Regionalsprache absinken. Auch wenn viele Hamburger Anwälte und Notare sich ein Neugeschäft erhoffen, die Profiteure wären am Ende vor allem internationale Großkanzleien. Überhaupt darf bezweifelt werden, dass plötzlich alle streitenden Parteien nach Deutschland drängen – die Gerichtssprache ist nur ein wichtiger Punkt unter vielen. Zudem kommen viele weitere Probleme hinzu: Zwei renommierte Juristen stellten den Gesetzentwurf bei der Anhörung vor dem Bundestag massiv infrage. Er sei befremdlich, wenn das Grundgesetz auf Deutsch sei, eine Gerichtsverhandlung aber auf Englisch abgehalten würde. Zudem sei der volle Instanzenweg ausgeschlossen, da die letzte Instanz weiterhin die deutsche Sprache voraussetzt. Mit der Aufgabe des Deutschen im Handel-Händeln handelt die Politik symbolisch. Aber sie stellt das Signal in die falsche Richtung: Einmal mehr leistet sie dem Bedeutungsverlust des Deutschen ohne Not Vorschub.

Die eigene Sprache als „Standortnachteil“ offenbart ein Denken, das sich längst in die Köpfe der Entscheider hineingefressen hat. Universitäten beklagen schon länger, die deutsche Sprache sei ein Nachteil für hiesige Hochschulen. Die TU München will deshalb bis 2020 die große Mehrzahl ihrer Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abhalten, um sich „für den internationalen Wettbewerb“ zu wappnen. Mit derselben Argumentation kann man gleich die eigenen Kinder auf Englisch unterrichten, um den Standort Deutschland zu stärken.

Natürlich ist Englisch wichtig und wird immer wichtiger. Niemand, der Augen und Ohren hat, wird die Bedeutung der Weltsprache hinterfragen. Entscheidend ist aber auch die kulturelle Identität im viel beschworenen Europa der Vielfalt. Einem Land, das sein Schwarzbrot, sein Bier und seine Rummelplätze zum Weltkulturerbe erklären möchte, zugleich aber seine Sprache ohne Not der Globalisierung opfert, ist wohl nicht mehr zu helfen.

Matthias Iken beleuchtet in seiner Kolumne jeden Montag Hamburg und die Welt

Quelle : http://www.abendblatt.de/meinung/article130852878/Die-deutsche-Sprache-ein-Standortnachteil.html

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