
Die Annahme der Sanktionen wirtschaftlicher und/oder finanzieller Natur, häufig als “Embargo” bezeichnet, wurde eine gängige Handlung gegen die Revolte oder den einfachen Wunsch nach Unabhängigkeit der Staaten, die die Hegemonie der Vereinigten Staaten und westlichen Mächte ablehnen, weil sie ihre Vision der Welt rund um den Globus aufdrängen. In Fragen der Zeit erläutert Thomas Kaiser den Inhalt des Berichts des UNO Menschenrechtsrats, der seinen Beratenden Ausschuss zum Thema der unilateralen Sanktionen gebeten hatte.
In der Woche vom 23. bis 27. Februar tagte der Beratende Ausschuss des Uno-Menschenrechtsrates, das sogenannte Advisory-Board, in Genf. Dieser Ausschuss setzt sich aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen, die nach einem kontinentalen Verteilschlüssel von den 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrates gewählt werden. Am letzten Dienstag stand unter anderem der Bericht der Arbeitsgruppe, die sich eingehend mit den Fragen der einseitigen Zwangsmassnahmen und der Verletzung der Menschenrechte befasst hatte, zur Debatte. Damit wird ein wichtiges Thema aufgegriffen…
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