Am Beispiel von Klaus Mustermann wird versucht, die Komplexität der Frage zu klären.
Ein Beitrag von Hinkelbein, Arne, Michelstadt den 11. Sept. 2014
Im Adreßfeld eines Anschreibens finden wir beispielsweise den Eintrag Herrn Klaus Mustermann, Geoethestr. 11, 64710 Entenhausen. Es wurde hier ein NAME angeschrieben und es stellt sich die Frage, ob mit der Zusendung des Schreibens an den geschützten NAMEN „Herrn Klaus Mustermann“, bewußt oder unbewußt versucht wird, den Adressaten Klaus aus der Sippe oder Familie Mustermann zur unrechtmäßigen Benutzung von intellektuellem Eigentum (intellectual property) anzustiften.
„Herr Klaus Mustermann“ ist ein NAME der dem Staat gehört. Am 16. April 1963 wurde der NAME im Standesamt der Stadt Offenbach am Main vom Standesbeamten in das dortige Register eingetragen.
Im BGBEG Art. 10 (1) heißt es:
„Der NAME einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“
Und im § 17 HGB (1) steht geschrieben:
„Die Firma eines Kaufmanns…
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