Die UN-Resolution 217 A enthält, außer dem Artikel 11, viele weitere interessante Dinge, wie die nun Folgenden:
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Klingt fein, doch welche Person hier gemeint ist, wird leider mal wieder nicht exakt dargelegt.
Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:
Person im soziologischen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, der soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern- und Geschwisterteil.
Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins. Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben.
Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen.
Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen.
Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten; ihnen ist kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen.
Außerdem wird die Person als Staatsbürger oder Staatsangehöriger verstanden, dem juristisch ein bestimmtes…
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