Die Stadt Lüneburg ist endgültig damit gescheitert, eine Villa in Privatbesitz
für Asylbewerber zu beschlagnahmen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
untersagte der Stadt die Enteignung mit der Begründung, die Aufgabe der sozialen
Fürsorge könne nicht einfach auf Privatpersonen „abgewälzt werden“.
Die Ausführungen der Stadt ließen zudem nicht erkennen, „daß die Möglichkeiten
zur Beschaffung privater Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf
freiwilliger Basis ausgeschöpft“ seien, heißt es im Urteil der Kammer.
Bevor Privateigentum beschlagnahmt werden könne, müsse die Stadt
alle anderen Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern nutzen.
50 Asylbewerber sollten in das Gebäude
Selbst für den Fall „der Erschöpfung sämtlicher Kapazitäten“ sei nicht
ersichtlich, daß Lüneburg „nicht kurzfristig anderweitige eigene Einrichtungen
zur Flüchtlingsunterbringung herrichten könnte“.
Das Urteil ist nicht anfechtbar. Die Stadt ist damit auch in letzter Instanz
mitihrem Enteignungsbegehren gescheitert. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht
die Forderung abgeschmettert.
Konkret geht es um eine alte Villa, die mehrere Jahre als Kinderheim genutzt
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