Am Mittwoch, den 27.01.2016 um 9:00 Uhr, soll in der Firma Amtsgericht Augsburg, Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen, im Sitzungssaal 112/EG eine sogenannte „Gerichtsverhandlung“ stattfinden.
Dabei handelt es sich um ein sogenanntes “Strafverfahren” wegen angeblich “versuchter Nötigung”.
Dass es gar keine gültige Strafprozessordnung gibt, ein solches Verfahren rechtskonform also gar nicht möglich ist, wird von den Justizkriminellen natürlich wie immer ignoriert.
Die nicht staatliche Scheinrichterin, die ohne Genehmigung nach Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9 ihren justizkriminellen Job ausübt, wird eine gewisse Frau Hillebrand sein.
Zeuge wird Dr. Bernt Münzenberg sein (das ist der Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Augsburg).
Kurz noch zur Verdeutlichung, was das Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9 – beinhaltet:
Niemand darf in der “Bundesrepublik Deutschland”, ohne Genehmigung der Militärregierung, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher, also vor Beginn der Tätigkeit, für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Eine…
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