von Dr. Alexandra Petersohn, TU Ilmenau
II. Die Scharia als Schlüsselbegriff des islamischen Menschenrechtsverständnisses
III. Rechte aller Menschen oder nur Rechte der Muslime?
IV. Ist das islamische Menschenrechtsverständnis mit der UN-Frauenkonvention kompatibel?
V. Ist das UN-Menschenrechtsverständnis mit der UN-Kinderkonvention kompatibel?
VI. UN-Menschenrechtsverständnis versus grausame Körperstrafen
VII. Folgerungen
I. Ist der Vergleich mit dem UN-Menschenrechtsverständnis legitim? Gibt es das islamische Menschenrechtsverständnis?
Zunächst stellt sich die Frage, ob es legitim ist, religiös begründete Menschenrechte, die sich auf eine im 7. Jh. gestiftete Religion beziehen, mit dem UN-Menschenrechtsverständnis zu vergleichen, dessen Wurzeln in der europäischen Aufklärung und in den Forderungen der Französischen Revolution wurzeln. Tatsächlich ist der Diskurs über Menschenrechte den Muslimen nicht in vermeintlich eurozentrischer Manier aufgezwungen.
So haben Muslime, die in europäischen Ländern mit dem Gedankengut von Freiheit und Gleichheit in Berührung kamen…
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Es ist selten genug, dass in der selbsternannten 3sat-„kulturzeit“ Experten zu Wort kommen, die keine transatlantische Propaganda verbreiten oder eine einseitige westliche Agenda verfolgen, deshalb sei an dieser Stelle – Ausnahmen bestätigen die Regel – ausdrücklich auf das gestrige Interview mit