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EU-Kommission
Dies kommt einer Aushebelung des Gentechnikrechts und des Vorsorgeprinzips gleich, rügt der BÖLW-Vorsitzende, Felix Prinz zu Löwenstein. „Ohne Regulation müssen derart manipulierte Pflanzen oder Tiere weder die Gentechnik-Risikobewertung bestehen noch gekennzeichnet werden. Züchter, Landwirte und Verbrauchern hätten keine Wahlfreiheit mehr. Denn wenn Biotech-Produkte nicht gekennzeichnet werden, weiß niemand mehr, was er anbaut, mit welchen Lebensmitteln er handelt und was im Einkaufskorb liegt“, erklärt Löwenstein.
Der BÖLW fordert mit Blick auf Pflanzen, die durch Techniken entstanden sind, welche auf molekularer Ebene in das Genom eingreifen, daß noch ehe diese Organismen freigesetzt werden und in die Lebensmittelkette gelangen können sowohl eine gründliche Risikobewertung, als auch eine Rückverfolgbarkeit und ggf. Rückholbarkeit der Produkte sowie nicht zuletzt eine Wahlfreiheit seitens Landwirtschaft und Verbraucher sichergestellt sein muß. – Auch „Umwelt & Aktiv“ wird das anstehende Agieren von CSU-Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Brüssel genau beobachten! Wir sind auch künftig nicht bereit, alles zu schlucken –…
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