Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Das empfinden die Kläger als Willkür.

Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft das nun. Heute und Donnerstag werden die ersten 14 Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten.
Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Das empfinden die Kläger als Willkür und als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung.
Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig sind der Westdeutsche und der Bayerische Rundfunk. In den Vorinstanzen, darunter etliche Verwaltungsgerichte, sowie etwa das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster und der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München, waren sämtliche Klagen bisher erfolglos…
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