Wir Menschen in der korrekten Abstammungsfolge unserer Vorfahren vor 1914, gehören und gehörten nicht und niemals zum Kaiserreich. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Volk. Die Völker der 26 Bundesstaaten gehörten auch im Kaiserreich juristisch immer zu den Bundesstaaten. Somit hatten die Staatsbürger der Bundesstaaten auch weiterhin die Staatsangehörigkeit der 26 Bundesstaaten und nicht die Staatsangehörigkeit des Kaiserreiches, was im RuSTAG von 1913 besonders deutlich wird. Wäre das Kaiserreich der Staat, dann hätte der Kaiser auch eigene Staatsangehörigkeiten vergeben können, genau das aber war nicht der Fall, er mußte die Staatsangehörigkeiten in seinem RuStaG beibehalten, er hatte also kein eigenes Staatsvolk!
Dieses Kaiserreich hatte auch kein eigenes Staatsgebiet. Die Gebiete und Ländereien der Bundesstaaten gehörten ebenfalls weiterhin den Bundesstaaten und wurden nicht an das Kaiserreich abgetreten.
Das Kaiserreich hatte auch keine eigene Staatsmacht. Die Regelung über die Truppen der Bundesstaaten in der Verordnungs- oder auch Verfassungsurkunde von 1871 zeigt…
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