Das Oberlandesgericht Bamberg hat die in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem 21jährigen Bräutigam und seiner 6 Jahre jüngeren Frau für gültig erklärt; zum Zeitpunkt der Heirat war die Frau 14. Das ist kein Einzelfall, tatsächlich soll es unter den in letzter Zeit zugewanderten Migranten Hunderte solcher Ehen geben, teils mit noch jüngeren Kindfrauen.
Nun herrscht bei Politikern und Medien große Aufregung. Wer allerdings Religionsfreiheit absolut setzt, kann nur zur Entscheidung des OLG Bamberg kommen. Tatsächlich ist die Differenzierung schwierig: Wieso soll man die Kinderehe verbieten, wenn man Vollverschleierung, Schächtung oder getrennten Schwimmunterricht als unabweisbare Forderungen der Religionsausübung betrachtet? (UNICEF: bis 40 % der Ehen unter Syrern sind Kinderehen )
Nicolaus Fest über Kirchensteuer-Nachzahlungen:
Nach 35 Jahren Konfessionslosigkeit kommt ein Steuerbescheid, der mich wieder der katholischen Kirche zu- und hohe Nachzahlungen anordnet; gleichzeitig und noch vor Ablauf jeder Widerspruchsfrist ist bereits auf mein Konto zugegriffen und abgebucht worden. Allerliebst. Ich…
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