Wissenschaft3000 ~ science3000
“Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden”.
“Plünderung ist ausdrücklich untersagt”.
Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges
vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107)
Haager Landkriegsordnung
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, (es folgen die Namen der weiteren Staatsoberhäupter) in der Erwägung, daß bei allem Bemühen, Mittel zu suchen, um den Frieden zu sichern und bewaffnete Streitigkeiten zwischen den Völkern zu verhüten, es doch von Wichtigkeit ist, auch den Fall ins Auge zu fassen, wo ein Ruf zu den Waffen durch Ereignisse herbeigeführt wird, die ihre Fürsorge nicht hat abwenden können, von dem Wunsche beseelt, selbst in diesem äußersten Falle den Interessen der Menschlichkeit und den sich immer steigernden Forderungen der Zivilisation zu dienen, in der Meinung, daß es zu diesem Zwecke von Bedeutung ist, die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Durchsicht zu unterziehen, sei es, um sie näher zu bestimmen, sei es, um…
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