Nun steht es also fest: der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt. ✓ http://www.kla.tv/9449
Mit diesem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auch gleichzeitig ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Mit der alten Rechtsprechung dürfte es definitiv vorbei sein. Bis gestern noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters steht jedoch fest, jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache.