
Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten, so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Seit Jahren steigen die Mieten rasant an, Wohnungen im unteren Preissegment zu finden wird immer schwieriger, das betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger. Zudem erhöhte Nebenkosten, seien es die Gebühren für Müllentsorgung, Wasser, Grundstückssteuer, Schornsteinfeger, Strom und Heizung. Indes mangelt es nicht an Geld, wenn Merkels Gäste in Häusern, Reihenhäusern, Hotels und Wohnungen untergebracht werden, der Mietzins spielt keine so große Rolle. Der Wohnungsmarkt wird sich kaum entspannen, der Familiennachzug und die unbegrenzte Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen werden zu Verteilungskämpfen führen, wobei „die hier schon länger leben“ keine Lobby haben.
[…] Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber „keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat“, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem…
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