Was wir von ARD, DLF und ZDF täglich vorgesetzt bekommen, ist nicht nur auf den ersten Blick in hohem Maße amoralisch und ein Betrug an den Bürgern, denen im Rundfunkstaatsvertrag objektiver, unparteilicher und ausgewogener Journalismus zugesichert wird, sondern kann gegebenenfalls Strafgesetze tangieren, wenn „Journalisten“ wissentlich Propaganda für Terrororganisationen verbreiten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in unserem Propagandamelder beschäftigt sich mit zwei zentralen juristischen Fragen:
1. Ist die GEZ-Gebühr mit Erfolg angreifbar?
2. Wie kann man strafrechtliche Konsequenzen für propagandistischen Unterstützer der „gemäßigten Rebellen“ in Syrien in den deutschen Medien einfordern?
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