Von Jürgen Fritz
Zu tausend Euro Ordnungsstrafe verurteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, weil dieser seinen Wahlzettel fotografierte und bei Twitter und Facebook einstellte, so dass für jeden erkennbar war, dass er bei der Kanzlerwahl gegen Merkel gestimmt hatte. Dies sei ein Affront gegen den Deutschen Bundestag, meinte Schäuble, und verstoße gegen das Wahlgeheimnis. Doch stimmt das wirklich oder kann es sein, dass der dienstälteste deutsche Parlamentarier aller Zeiten die Idee des Wahlgeheimnisses gar nicht verstanden hat? Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden jedenfalls legt Letzteres zumindest sehr nahe.
„Eine schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags“
Tausend Euro Ordnungsstrafe – so drastisch lautete das Urteil des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten (und JFB-Gastautor) Petr Bystron. „Was hatte er denn so Schlimmes getan“, werden Sie jetzt vielleicht denken, dass Schäuble gleich zu einer solch drastischen Maßnahme glaubte, greifen zu müssen. Hat er jemanden schwer…
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