Gegen die Verpflichtung, vor dem Überfahren der deutschen Grenze die Fahrgäste aus Drittstaaten auf Pässe und Aufenthaltstitel hin zu kontrollieren, hatten zwei Busreiseunternehmen aus Deutschland und Spanien geklagt. Die Luxemburger Richter stellten daraufhin „verbotene Kontrollen“ fest. Die Verfahren müssen nun noch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.
Mit dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs wird den Beamten die Arbeit unmöglich gemacht. Anscheinend hat man keinerlei Interesse, die Zuwanderung zu steuern. Selbst an den kaum und nur zufällig kontrollierten Grenzen zu anderen Staaten gab es nennenswerte Aufgriffe in Reisebussen, als mehrere tausend illegale Personen einreisen wollten.