Bediensteten-Aufklärung bzgl. Bediensteten- Haftbarkeit
Dienststelle/ Dienstherr : ______________________________ wird hiermit darüber
aufgeklärt, dass er höchstpersönlich alleinig haftend für
seinen Handlungen ist nach §63 Bundesbeamtengesetz.
Eine zeitliche Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten ist dort nicht vorgesehen.
Eine irgendwie geartete Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten wird durch
den Bedrohten vollumfänglich abgelehnt, insbesondere also auch eine zeitliche
Beschränkung oder die Einrede der Verjährung.
Dies wird dem Beamten hiermit ausdrücklich zur Kenntnis gegeben.
Eine evtl. durch den Bediensteten in Anspruch genommene Ablehnung der Verantwortlichkeit
durch Bezug auf §63 ( 2 ) durch „Durchreichung der Verantwortung nach oben“ wird durch den
Bediensteten schriftlich gegen+ber dem Bedrohten belegt, er nimmt sein Recht auf schriftliche
Bestätigung nach §63 ( 2 ) wahr.
Die Rechtmäßigkeit der schriftlichen Bestätigung an sich liegt wiederum nach Absatz eins
§63 in der Verantwortlichkeit des Bediensteten, es gilt sinngemäß auch hier die Ablehnung
aller Haftungseinschränkungen mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Der Bedrohte erhebt
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