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Category Archives: Recht

volksbetrug.net

3d man leaning on red information icon and pointing fingerBediensteten-Aufklärung bzgl. Bediensteten- Haftbarkeit

Dienststelle/ Dienstherr : ______________________________ wird hiermit darüber

aufgeklärt, dass er höchstpersönlich alleinig haftend für
seinen Handlungen ist nach §63 Bundesbeamtengesetz.

Eine zeitliche Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten ist dort nicht vorgesehen.

Eine irgendwie geartete Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten wird durch
den Bedrohten vollumfänglich abgelehnt, insbesondere also auch eine zeitliche
Beschränkung oder die Einrede der Verjährung.

Dies wird dem Beamten hiermit ausdrücklich zur Kenntnis gegeben.

Eine evtl. durch den Bediensteten in Anspruch genommene Ablehnung der Verantwortlichkeit
durch Bezug auf §63 ( 2 ) durch „Durchreichung der Verantwortung nach oben“ wird durch den
Bediensteten schriftlich gegen+ber dem Bedrohten belegt, er nimmt sein Recht auf schriftliche
Bestätigung nach §63 ( 2 ) wahr.

Die Rechtmäßigkeit der schriftlichen Bestätigung an sich liegt wiederum nach Absatz eins
§63 in der Verantwortlichkeit des Bediensteten, es gilt sinngemäß auch hier die Ablehnung
aller Haftungseinschränkungen mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Der Bedrohte erhebt

Ursprünglichen Post anzeigen 150 weitere Wörter

Gegen den Strom

Der BRD Schwindel

von Ingo Trost

Ich wurde in Facebook auf einen Hilferuf aufmerksam und möchte diesen mit Euch allen teilen. Ich kann nicht überprüfen wie viel Wahrheitsgehalt darin steckt, aber wenn man sich öffentlich so nackt macht und das alles Preis gibt, kann ich mir schwer vorstellen dass es nicht stimmen sollte!
Schon allein die Tatsache wie hier in dieser Beschreibung mit einer Privatperson, von der keinerlei Gefahr ausging, von Seiten der Polizei umgegangen wurde, ist ein Skandal!
Und nun zu diesem Aufruf:

Ich benötige Unterstützung!!!
Nachdem ich einen “Vollstreckungsbeamten”, der ein verjährtes Knöllchen in Begleitung eines Schlüsseldienstes und seiner Kollegin beitreiben wollte, den Zutritt verweigerte, rief er die Polizei zur Unterstützung. Ich bat die 2 Polizisten zu mir hoch, sie lehnten ab. Sie riefen Verstärkung und es trudelten weitere 2 Polizisten ein.
Ich forderte nun diese 4 Polizisten auf zu mir hoch zu kommen. Sie weigerten sich. Erst nachdem weitere 2…

Ursprünglichen Post anzeigen 881 weitere Wörter

(Till Peter Rauscher) Hier in der sog. „BRD ist der Gerichtsvollzieher, sowohl in der Judikative (juristisches Organ) als auch in der Exekutive(ausführendes Organ),“ tätig! Er hebt damit, mit seinem Tun, die Gewaltenteilung auf! Warum erkläre ich Ihnen hier:

Die Judikative stellt nur ein „gesetzliche Richter“ dar! Gerichtsvollzieher stellen die Exekutive dar!

Staatsanwälte sind ermittelnde „Beamte“ eines Staates (die sog. „BRD“ ist ja nachweislich kein Staat), welche die Legislative (Gesetzlichkeit eines Staates) zu überwachen haben, (Pflicht zur Strafverfolgung), damit diese auch eingehalten wird.

Polizisten gehören der Exekutive an! Diese noch “grünen” Jungs sind Hilfspolizisten (Schergen) der Staatsanwälte!

Also: Der Gerichtsvollzieher vertritt ausschließlich die Exekutive!

Wer kann überhaupt einen „Eid“ bzw. eine eidesstattliche Versicherung (früher hieß das Offenbarungseid(OE), abnehmen?

Nur ein „gesetzlicher Richter“ darf in einen „Eid“ abnehmen. Diese Prozedur stellt einen judikativen Akt dar.

Jetzt hat der „Gelteintreiber“, was anderes ist ein GV nicht(teils „beamtet“, teils selbstständig), als Teil der Exekutive, ein Problem: woher nimmt dieser einen „gesetzlichen Richter“ her?

Der GV hebt die Gewaltenteilung auf, weil er sich „Amtshandlungen“ anmaßt, die er nach „Recht und Gesetz“ nicht ausüben darf, zumal viele der GV keine „Beamten“ nach sog. „BRD-Recht“, sofern es jemals so etwas geben sollte, sind! Das sind schwerste Straftaten in einem angeblich demokratischen Rechtstaat!

Wir halten fest: Der GV ist als Geldeintreiber Teil der Exekutive.

Aber darf er Sie so einfach besuchen, Haus und Grund dafür betreten?

NEIN ! DARF ER NICHT!

Nach dem BVerfG – Urteil 1 BvR 994/76 benötigt der GV zum Betreten einer Wohnung oder eines Grundstückes einen zusätzlichen (!) Beschluss nach „Art. 101 GG“ durch einen „gesetzlichen Richter“!

Kann der GV einen solchen „Beschluss“ bei seinem Besuch, oder der Ankündigung zum selbigen nicht vorweisen, so ist ihm Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot zu erteilen!

Wenn der GV nicht “kommen” darf, lädt er zum Stelldichein in sein Büro, in der Regel ist das beim örtlichen „Amtsgericht“!

Nächstes Problem: Wer darf in der sog. „BRD“ nur vorladen?

Dies darf auch wiederum nur ein „gesetzliche Richter“, denn nur ein „gesetzliche Richter“ darf einen Offenbarungs- Eid (OE), eidesstattliche Versicherung abnehmen!

Der gesetzliche Richter ist in „Art. 101 GG“ verbrieft und darf Niemandem entzogen werden!

Somit begeht der GV täglich Amtsanmaßung und daraus resultierend auch Urkundenfälschungen; also täglich sog. Straftaten im Amt.
Und nachdem er Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot erteilt bekommen hat, wird er versuchen, illegal in sein Büro beim Amtsgericht vor zu laden.
Er macht den Schuldner gleichsam darauf aufmerksam, dass bei Nichterscheinen, auf Antrag des Gläubigers, ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, beantragt werden wird.

Neben den o. a. Straftaten kommen somit noch die Nötigung und die Erpressung (es geht ja um Geld) hinzu. Ein Haftbefehl kann nach internationaler Regelung nur im Strafrecht durchgeführt werden (IP66, EMRK etc…)!

Mit dem Versuch der Aufhebung der Gewaltenteilung ist bereits der Straftatbestand des Hochverrats nach § 81 StGB in Verbindung mit § 92 II (1), (2)6 StGB (Willkür) – Verfassungshochverrat, erfolgt. Nach „BRD-Recht“, sofern es dieses gibt, sind wir schon bei 25 Jahren (lebenslang?) Knast.

Nur für „BRD-Treue“:
Den OE oder die eidesstattliche Erklärung kann man ja unter Vorbehalt unterschreiben, und anschließend Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, wegen: Nötigung, Erpressung, Amtsanmaßung, Hochverrat und(bitte niemals vergessen!) aus allen rechtlichen Gründen. Somit liegt ein sog. „schwebendes Verfahren“ vor und der GV kann nicht mehr tätig sein: 1BVR99/1

Die Sache geht dann vielleicht vor Gericht, verhandelt von einem angeblichen „gesetzlichen Richter nach Art: 101 GG“, der dann einstellt. (Frei nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).Sie brauchen eine Rechtsanwalt, der Kosten produziert, aber nichts bewegt, denn auch er lebt von und in diesem Rechtssystem.

Wichtig:
Nehmen Sie immer mit einem unparteiischen Zeugen(keine Verwandten) zum GV oder vor Gericht mit, damit die Straftaten auch korrekt dokumentiert werden. Lassen Sie das „Gegenüber“ sich legitimieren (Vorlage des BPA, „Beamtenausweis“ etc…). Ohne die Legitimation gehen Sie einfach wieder!

In der Regel ist bei der “ersten” rechtwidrigen Vorladung zum Termin noch kein „ legaler Haftbefehl“ ausgestellt, der es dem GV rechtswidrig ermöglichen soll, Sie, als einen Schuldner, bis zu 6 Monaten in “Erzwingungshaft” zu nehmen.

Beim Termin bestehen Sie darauf, dass dieses Schreiben zu Protokoll gegeben wird, das Sie sich quittieren lassen(nicht vergessen). Das ist Ihr Recht! Pochen Sie darauf!
Grundsätzlich hat der GV eine Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO!

§ 139 ZPO Materielle Prozessleitung
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen.
(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien.
(3) Das Gericht hat auf die Bedenken aufmerksam zu machen, die hinsichtlich der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bestehen.
(4) Hinweise nach dieser Vorschrift sind so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen. Ihre Erteilung kann nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. Gegen den Inhalt der Akten ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.
(5) Ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, so soll auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann.

Der GV hätte auch die Pflicht Sie darüber aufklären, dass er keine eidesstattliche Versicherung oder OE abnehmen darf, weil er bekanntlich kein „gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG“ ist; somit macht er Unrecht zu Recht und begeht einen Verstoß gegen § 138 ZPO!

Da er nicht einmal Volljurist ist, kann er Sie auch nicht umfassend über die Konsequenzen dieser eidesstattlichen Versicherung aufklären; hier wird Ihr rechtliches Gehör – Verstoß gegen Art. 103 GG – verletzt.

Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Nachdem Sie dieses Schreiben dem GV gegeben und zu Protokoll gegen Quittung ausgehändigt haben, weigern Sie sich selbstverständlich, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, da der GV wissentlich den „gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG“ Ihnen entzieht. Der „gesetzliche Richter“ darf Ihnen nicht entzogen werden!
Der mitgenommene Zeuge soll sich genauestens die Äußerungen des GV einprägen und später schriftlich, am besten mitnotieren, wiedergeben.
Nach einer gewissen Zeit kommt der GV vermutlich mit einer erneuten Vorladung und dem Hinweis, dass ein Haftbefehl jetzt vorliegt. Sie werden jetzt verpflichtet der Vorladung Folge zu leisten.
— Gleiches Procedere, mit Zeugen zu Protokoll gegen Quittung abgeben –.

Wenn Sie wollen, um einer „rechtwidrigen Verhaftung“ zu entgehen, lassen Sie den GV das “Vermögensverzeichnis” ausfüllen, frei nach dem Motto: Ich bin nichts (1. Finger), Ich habe nichts(zweiter Finger) und ich kann nichts dafür(dritter Finger). Sie sind nicht beweispflichtig! Das ist immer Sache des Anklägers. Auf Fragen immer mit ‚Nein’ antworten. Ein ‚Ja’ wäre Ihnen nachzuweisen. Sie sind zu nichts verpflichtet! (Amnestie ist angesagt (machen Politiker auch). Gegenüber einer wirklich echten amtlichen Person sind Sie nur zur Nennung Ihrer Personalien verpflichtet!
Alles dann “unter Vorbehalt“ und Androhung von Gewalt, Nötigung und Erpressung mit „Krickelkrackel” (nicht lesbar) unterzeichnen. (Ich unterschriebe immer mit „gez.“).

Am nächsten Tag widerrufen Sie schriftlich den unterschriebenen OE bzw. die eidesstattliche Versicherung, da die Unterschrift (welche auch immer) von Ihnen erzwungen wurde! (per Einschreiben an den zuständigen Richter oder an Unbekannt, aber immer mit dem Aktenzeichen versehen).

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen Sie hinterher ein Disziplinarverfahren & Strafanzeige mit samt Strafantrag „aus allen rechtlichen Gründen“ gegen den GV und fordern schriftliche Nachricht, dass Sie am Ausgang des „Verfahrens“ interessiert sind.

Keine Angst:
Der angedrohte Haftbefehl ist seit der “Unterzeichnung”(wie auch immer unterzeichnet) des Pamphletes beim GV außer Kraft gesetzt.

Wichtig:
Wickeln Sie alles nur schriftlich ab! Keine Telefonate führen oder sich auf irgendwelche Aussagen verlassen. Verlangen Sie immer eine schriftliche Niederlegung des gesprochenen Wortes! (Art.19 (1) GG – Zitiergebot). Jedes Wort und Wort für Wort!

Zitiergebot
Als Zitiergebot bezeichnet man die in Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig.
Das Zitiergebot soll den Gesetzgeber vor einer leichtfertigen oder unbeabsichtigten Einschränkung der Grundrechte warnen. So bestimmt beispielsweise § 21 des Luftsicherheitsgesetzes, dass die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt werden können.
Würde man das Zitiergebot wortgenau auf Gesetzesvorhaben anwenden, so wären viele Gesetze schon deshalb verfassungswidrig, weil sie die Wirkung des Gesetzes bezüglich einzelner Grundrechte übersehen und diese daher nicht zitieren. Deshalb hat sich eine restriktive Auslegung des Zitiergebotes durchgesetzt. Das Zitiergebot gilt nur für Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt. Bei vorkonstitutionellen Gesetzen sowie bei nachkonstitutionellen Gesetzen, die vorkonstitutionelle Gesetze aufgreifen, gilt es nicht. (z. B. StGB, StPO).
Die Weimarer Verfassung kannte kein vergleichbares Gebot. Dies führte mehrfach zu einer unbewussten Einschränkung der Grundrechte durch den Reichsgesetzgeber. Dies galt umso mehr, als ein Gesetz, das vom Reichstag mit entsprechender Mehrheit verabschiedet wurde, bei einem Verstoß gegen die Reichsverfassung automatisch als Verfassungsänderung aufgefasst wurde.
Ich hoffe, Sie hiermit genügend aufgeklärt zu haben. Sie sollten jetzt Ihren GV genauso aufklären. Bitte bleiben Sie ruhig und gelassen. Bleiben Sie auch mit Ihrer Ausdrucksweise gemäßigt. Dringend rate ich von jeglicher Art einer Eskalation ab. Kein Widerstand lohnt sich. Der oder die GV/in ist letztlich nur ein irregeführtes Wesen auf Erden. Mit Freundlichkeit und Geduld erreicht man manchmal viel mehr….

Veröffentlicht am 15. Juni 2012Autor AlexanderBerg

Quelle : http://blog.berg-kommunikation.de/der-gerichtsvollziehergv-aufklarungsrunde/

News Top-Aktuell

Dei deutsche Scheinbundesregierung

Noch vor kurzer Zeit war jede und jeder davon überzeugt, dass es in Deutschland eine Regierung geben würde, die im Reichstagsgebäude sitzt und Bundesregierung heißt.

Seit über 50 Jahren warten die Menschen im hiesigen Land nun schon darauf, das für sie mal etwas besser wird.

Sie warteten… und warteten… und warteten…

So ging eine Legislaturperiode nach der anderen in ´s Land, doch besser wurde nie etwas für die Bevölkerung. Ganz im Gegenteil! Es wurde immer alles nur noch schlimmer, statt besser.

Nach 16 Jahre Helmut Kohl dann endlich ein Hoffnungsschimmer! Regierungswechsel! Die CDU wurde von der SPD abgelöst. Nun sollte endlich alles besser werden, doch Pustekuchen.

Wer die Geschichte miterlebt hat, weiß sehr genau, dass auch mit der SPD nichts besser wurde. Die SPD machte sogar schlimmere CDU-Politik, als die CDU selbst!

Hochkriminelle Scheinbundesregierung

In der Zeit des Gerhard Schröder wurde das menschenunwürdige „Hartz IV“ eingeführt, welches nach einem Verbrecher, nämlich nach…

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Information ist Bringschuld

Vorwort

Heute ist der 15.05.2015 und versuche den 3. Teil meiner Schilderung in Worte zu fassen. Blicken wir noch einmal zurück. Aus einer anfänglichen Behauptung eines Bekannten, ich hätte keine deutsche Staatsangehörigkeit, hat sich ein bereits fast 2 Jahre dauerndes Studium in dieser Sache ergeben.

Meine anfängliche Überzeugung in einem Rechtsstaat zu leben, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Meine, angeblich für mich zuständigen Stellen, stellten sich als völlig inkompetent heraus. Auf keine meiner Fragen wurde geantwortet, Rechtssicherheit ist denen, die das angebliche Recht umsetzen und verwalten, ein unbekannter Begriff, weil sie diese nicht geben können. So fand ich heraus, Behörden sind eingetragene Privatfirmen, ebenso Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Polizei und Finanzämter. Nichts, aber auch gar nichts haben diese Stellen mit dem was sie uns vorgaukeln zu tun. Alles sind eingetragene Firmen und wir das Personal.
Was spielen wir als Souverän, als natürliche und juristische Personen, in diesem System für eine…

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Gegen den Strom

Der BRD Schwindel

von Rainer Hill

Man kann es kaum glauben, aber jene, die die Rechtmäßigkeit der BRD in Zweifel ziehen, haben es doch tatsächlich in die Medien geschafft, wenn auch nicht ganz so wie gewünscht, aber was will man von den „Qualitätsmedien“ auch anderes erwarten.

5607867919_496691fd13_zBerichtet wird da über Frau F., die sich selbst als Reichsbürgerin betrachtet und ihren „Austritt“ aus der BRD angezeigt hatte. Mittlerweile wird die Schar der „Reichsbürger” und derjenigen, die die Rechtmäßigkeit des herrschenden Systems Namens BRD anzweifeln, größer, und das sorgt bei vielen Ämtern und in der Politik doch schon so langsam für Sorgenfalten.

Dementsprechend haben die diversen Ämter Anweisungen an ihre Untergebenen ausgegeben, wie mit jenen umzugehen ist, die sich als Reichsbürger „outen“, bzw. in den Ämtern entsprechend argumentieren. Man versucht diese als Querulanten, Verwirrte, Verschwörungstheoretiker usw. zu diskreditieren, die auf keinen Fall ernst zu nehmen sind, man sich nicht auf Diskussionen einlassen soll. Als…

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Information ist Bringschuld

Am Beispiel von Klaus Mustermann wird versucht, die Komplexität der Frage zu klären.

Ein Beitrag von Hinkelbein, Arne, Michelstadt den 11. Sept. 2014

Im Adreßfeld eines Anschreibens finden wir beispielsweise den Eintrag Herrn Klaus Mustermann, Geoethestr. 11, 64710 Entenhausen. Es wurde hier ein NAME angeschrieben und es stellt sich die Frage, ob mit der Zusendung des Schreibens an den geschützten NAMEN „Herrn Klaus Mustermann“, bewußt oder unbewußt versucht wird, den Adressaten Klaus aus der Sippe oder Familie Mustermann zur unrechtmäßigen Benutzung von intellektuellem Eigentum (intellectual property) anzustiften.

„Herr Klaus Mustermann“ ist ein NAME der dem Staat gehört. Am 16. April 1963 wurde der NAME im Standesamt der Stadt Offenbach am Main vom Standesbeamten in das dortige Register eingetragen.

Im BGBEG Art. 10 (1) heißt es:

„Der NAME einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“

Und im § 17 HGB (1) steht geschrieben:

„Die Firma eines Kaufmanns…

Ursprünglichen Post anzeigen 1.942 weitere Wörter

11k2: Das wichtigste Wort ist Nein.

11.200 m/s ist die Geschwindigkeit, die man braucht, um die Erde zu verlassen. Eine gute Metapher für "über den Tellerrand". Oder für "eine von den über 8 Millarden subjektiven Sichtweisen".

" Mit Recht: mehr vom Leben"

Zivilschutz-Institut. Gesetzlicher Auftrag aus GG Artikel 25 und A/RES/53/144 Artikel 5 und 16

Sascha's Welt

"Die Unwissenheit läßt die Völker nicht nur in Schlaffheit versinken, sondern erstickt in ihnen selbst das Gefühl der Menschlichkeit." (Helvétius)

Hot Spot Antike-Mitteleuropa

Mit dem Fahrstuhl zu vergangenen Horizonten des antiken Mitteleuropa

Demo für Alle

Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder

alpharocking.wordpress.com

Unkraut ist die Opposition der Natur gegen die Diktatur der Gärtner.

Muss MANN wissen

Um dich, den Menschen, meinen Bruder

Rolf H. Meier WELTGESCHICHTE 1 UND 2

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